Die vertragliche Haftung der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände entstehen, kann kein Schadensersatz beansprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die bei der DSV-Skischule Herrenberg tätigen Ski-/Snowboardübungsleiter und Betreuer, insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.