VfL Herrenberg - Ski- und Boardkurse 2017/18
VfL Herrenberg • Skiabteilung - 49 - dass der Skiabteilung des VfL Herrenberg keine oder geringere Kosten als die gel- tend gemachten Entschädigungsbeträge entstanden sind. Absage von Ausfahrten/Kursen Die Skiabteilung des VfL Herrenberg be- hält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilneh- merzahl nicht erreicht wird, die Ausfahrt aufgrund schlechter Witterungsbedingun- gen nicht durchgeführt werden kann oder unvorhersehbare außergewöhnliche Um- stände eine Durchführung der Reise ver- hindern. Bei Absage werden die ange- meldeten Teilnehmer so schnell wie mög- lich benachrichtigt und die bezahlten Be- träge zurückerstattet. Für Ski- und Snow- boardkurse ist anstelle einer Absage eine Verlegung möglich. Müssen begonnene Kurse wegen Schneemangel oder höhe- rer Gewalt von der DSV-Skischule Her- renberg abgebrochen oder teilweise ver- schoben werden, entsteht daraus keiner- lei Rückerstattungsanspruch. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer beste- hen nicht. Haftung Die vertragliche Haftung der Skiabteilung des VfL Herrenberg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Skiabteilung des VfL Herrenberg für ei- nen dem Reisenden entstandenen Scha- den allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch hö- here Gewalt und sonstige vom Veranstal- ter nicht zu vertretende Umstände ent- stehen, kann kein Schadensersatz bean- sprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die bei der DSV Ski- und Snowboardschule täti- gen Ski-/Snowboardübungsleiter und Be- treuer, insbesondere Schadensersatzan- sprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veran- staltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförde- rungsunternehmen, usw. geltenden Ord- nungsbestimmungen gebunden. Erhebli- che Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teil- nahme an der Veranstaltung auszu- schließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger An- kündigung vom Reiseort zurückzuschi- cken, so hat dieser seine Rückreisekos- ten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erzie- hungsberechtigten. Weitergehende Scha- densersatzansprüche zu unseren Guns- ten bleiben unberührt. Pass-/Devisen-/Zollbestimmungen Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwi- schenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kos- ten, einschließlich eines evtl. Rücktrans- portes, gehen zu Lasten des Teilneh- mers. Ski- und Snowboardkurse Die Kurse umfassen vor- und nachmit- tags jeweils ca. 2 Stunden Unterricht in der Gruppe. Skisportliche Betreuung Unter skisportlicher Betreuung wird ledig- lich ein Vorausfahren eines Mitglieds der Ski- und Snowboardschule zum Kennen- lernen der Pisten verstanden, jedoch kein Kurs in obigem Sinn. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- gen des Reisevertrages und dieser Ge- schäftsbedingungen hat nicht die Unwirk- samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Personenbeförderung Sofern wir bei unseren Ausfahrten eine Personenbeförderung anbieten, wird das Busunternehmen Däuble Reisen GmbH, Deckenpfronn, beauftragt.
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