Unsere Reisebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg den Abschluss eines Reisevertrages zu den nachfolgenden Bedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Anmeldung zustande. Der Verantwortliche für die Anmeldung zur Ausfahrt (auszufüllen im Anmeldeformular der jeweiligen Ausfahrt) muss volljährig sein. An sämtlichen Ausfahrten können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen, soweit nichts anderes in der Ausschreibung genannt ist. Die Anmeldung zu den Kursen und Ausfahrten erfolgt online unter www.skischule-herrenberg.de. Wegen der jeweils erforderlichen Mindestteilnehmerzahl (Stornofrist des Leistungsträgers!), ist der angegebene Anmeldeschluss unbedingt einzuhalten. Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn die maximale Teilnehmerzahl der Ausfahrt zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht erreicht ist.

Die Bezahlung der Kurse und Ausfahrten erfolgt bei Anmeldung über unsere Internetseite per Lastschrift. Der Reisepreis wird in voller Höhe ca. eine Woche vor der Ausfahrt eingezogen. Kann die Lastschrift nicht durchgeführt werden, behält sich die Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg vor, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die entsprechende Rücktrittsgebühr (siehe Absatz Rücktritt von Ausfahrten/Kursen) zu verlangen.

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche. Änderungen von Leistungen vor Vertragsabschluss bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern.

Die Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei Kursschwankungen, Preisänderungen der Liftgesellschaften oder Preisänderungen unserer Vertragspartner.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Rücktrittserklärung bei der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg bzw. dem jeweiligen Organisator. Erfolgt der Rücktritt spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn, so werden lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 Euro erhoben. Treten Sie später, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zurück kann von der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg eine pauschale Entschädigung i.H.v. 60% des Reisepreises erhoben werden. Erfolgt ein Rücktritt vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn kann eine pauschale Entschädigung i.H.v. 80% des Reisepreises erhoben werden. Vom 10. Tag vor Reiseantritt kann eine Entschädigung von 100% des Reisepreises erhoben werden, wobei Ihnen jeweils der Nachweis gestattet ist, dass der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Entschädigungsbeträge entstanden sind.

Die Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Ausfahrt aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann oder unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände eine Durchführung der Reise verhindern. Bei Absage werden die angemeldeten Teilnehmer so schnell wie möglich benachrichtigt und die bezahlten Beträge zurückerstattet. Für Ski- und Snowboardkurse ist anstelle einer Absage eine Verlegung möglich. Müssen begonnene Kurse wegen Schneemangel oder höherer Gewalt von der DSV-Skischule Herrenberg abgebrochen oder teilweise verschoben werden, entsteht daraus keinerlei Rückerstattungsanspruch. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.

Die vertragliche Haftung der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände entstehen, kann kein Schadensersatz beansprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die bei der DSV-Skischule Herrenberg tätigen Ski-/Snowboardübungsleiter und Betreuer, insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.

Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines evtl. Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Die Kurse umfassen vor- und nachmittags jeweils ca. 2 Stunden Unterricht in der Gruppe.

Unter skisportlicher Betreuung wird lediglich ein Vorausfahren eines Mitglieds der DSV Skischule Herrenberg zum Kennenlernen der Pisten verstanden, jedoch kein Kurs in obigem Sinn.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Mit der Anmeldung zu einer Ausfahrt oder zu den Kursen erklären Sie sich einverstanden, dass Fotos gemacht werden dürfen durch den Ausfahrten- oder Kursleiter oder ein anderes Mitglied der Abteilung Schneesport des VfL Herrenberg. Diese Fotos werden ausschließlich dafür verwendet, die Stimmung und Aktivitäten bei den Veranstaltungen der DSV-Skischule Herrenberg im Auftritt nach außen zu vermitteln. Dies kann bspw. die Online-Bildergalerie sein oder Beispielbilder in der Beschreibung einer Ausfahrt. Die DSV-Skischule Herrenberg verpflichtet sich, bei der Auswahl der veröffentlichten Bilder darauf zu achten, dass die abgebildeten Personen nicht negativ dargestellt werden. Sollte es dennoch je Einwände geben, bitten wir Sie, diese unverzüglich an die Abteilungsleitung bzw. den Vorstand für Neue Medien zu melden, sodass das entsprechende Bild gelöscht werden kann.

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